Betriebliche Altersversorgung


Angesichts der sinkenden Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung gewinnt die betriebliche Altersversorgung an Bedeutung. Der Staat gewährt Vorteile, indem er die Beiträge steuer- und sozialabgabenfrei stellt und damit das so genannte Bruttolohn-Sparen ermöglicht. Trotz dieser Vorteile ist der Anteil der betrieblichen Altersversorgung am Gesamtleistungsvolumen der Alterssicherung in Deutschland immer noch viel zu gering. Schätzungen gehen von einem Beitrag zum Gesamteinkommen der Ruheständler zwischen 4 und 8 Prozent aus. Auch der 2002 eingeführte gesetzliche Anspruch auf Gehaltsumwandlung lässt bisher die gewünschte Breitenwirkung vermissen. Rund 40 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten hat bis heute gar keine Anwartschaft auf Betriebsrente aufgebaut. Es besteht also weiterhin Handlungsbedarf im Bereich der betrieblichen Altersversorgung. Es gilt, Bewährtes zu verbessern, aber auch neue Wege zu beschreiten, um die Durchschlagskraft der betrieblichen Altersversorgung weiter zu erhöhen.


Was leistet die betriebliche Altersversorgung?

Jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat einen Anspruch darauf, einen Teil seines Lohnes oder Gehalts für die betriebliche Altersversorgung zu verwenden.

Der Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung besteht aber nur, wenn der Arbeitnehmer den Aufbau selbst finanziert (Entgeltumwandlung). Der Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht verpflichtet, sich an der Alterssicherung seiner Arbeitnehmer zu beteiligen. 

Allerdings gibt es viele Tarifverträge und auch Betriebsvereinbarungen, die eine arbeitgeber-finanzierte betriebliche Altersversorgung vorsehen.

 

 

Alles über „Die betriebliche Altersversorgung”

Download
BAV.pdf
Adobe Acrobat Dokument 8.6 MB