Die Rürup-Rente - solides Polster nicht nur für Selbständige und Freiberufler
Grundsätzlich eignet sich die seit 2005 eingeführte Basis/ "Rürup"-Rente für alle, die für ihr Alter vorsorgen und gleichzeitig eine steuerliche Förderung nutzen wollen. Besonders attraktiv ist diese Form der privaten Altersvorsorge für Selbständige, die eine Förderung wie die Riester-Rente oder eine betriebliche Altersvorsorge nicht nutzen können und deshalb eigenverantwortlich für den Lebensabend vorsorgen müssen. Doch profitieren neben Selbständigen und Freiberuflern auch Angestellte, Arbeiter und Beamte, die für ihren Ruhestand neben der gesetzlichen Vorsorge zusätzliches Vermögen aufbauen wollen.
Flexibles Modell nach Maß
Die Basis/ "Rürup"-Rente wird mit einem privaten Produktanbieter (zum Beispiel Versicherungsunternehmen oder Fondsgesellschaft) abgeschlossen. Ob die Beiträge als einmaliger Betrag, monatlich oder jährlich gezahlt werden, entscheidet die Sparerin bzw. der Sparer selber. Auch längere beitragsfreie Zeiträume sind möglich was gerade Selbständige mit oft unregelmäßigen Einkünften zu schätzen wissen.
Die wichtigsten Eckpunkte
Um die steuerliche Förderung in Anspruch nehmen zu können, sind ein paar Eckpunkte zu beachten:
Steuerliche Förderungsmöglichkeiten optimal ausschöpfen
Die in eine Basis/ Rürup-Rente eingezahlten Beträge sind steuerlich gefördert und können gemeinsam mit eventuellen Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, landwirtschaftlichen Alterskassen und berufsständischen Versorgungseinrichtungen als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Der Höchstbetrag für Alleinstehende liegt in der Regel bei 20.000 Euro, für zusammen veranlagte Ehepaare bei 40.000 Euro jährlich. Bis 2025 können die Beiträge nur zu einem bestimmten Prozentsatz berücksichtigt werden. Im Jahr 2010 sind 70 Prozent absetzbar, in den Folgejahren steigt dieser Betrag jährlich um zwei Prozentpunkte. Ab dem Jahr 2025 können dann 100 Prozent der eingezahlten Beträge geltend gemacht werden.
Wissenswertes
Der Staat fördert die Basisrente ausschließlich über eine hohe steuerliche Abzugsmöglichkeit der Beiträge. Die eingezahlten Beiträge können dabei als sogenannte Sonderausgaben über die Einkommensteuererklärung abgezogen werden. Eine staatliche Zulage wie bei der Riester-Rente gibt es nicht.