Egal, ob Anleger fürs Alter oder für den Autokauf sparen. Ob sie einmalig oder ab und zu etwas auf die Seite legen wollen. Für jeden Sparer gibt es den passenden Investmentfonds. Privatanleger wählen einfach den Investmentfonds, der ihren Sparzielen entspricht. Das Geld der Sparer wird in dem jeweiligen Investmentfonds gebündelt und von Profi s entsprechend der zugrunde liegenden Anlagestrategie angelegt. Anders als beispielsweise beim Kauf einzelner Wertpapiere müssen die Sparer jedoch selbst keine weiteren Anlageentscheidungen treffen. Denn Fondsmanager beobachten das Marktgeschehen und treffen die Anlageentscheidungen im Interesse der Anleger. Zugleich können die Fondsmanager mit großen Kauf- und Verkaufsaufträgen günstigere Transaktionen vornehmen, als dies einzelnen Kleinanlegern möglich wäre. Die Sparer erhalten Fondsanteile entsprechend ihrer Einzahlungen und nehmen so auch schon mit kleinen Beträgen teil an den Entwicklungen der internationalen Kapitalmärkte.
Die Fondsgesellschaft entwickelt Anlagekonzepte für verschiedene Investmentfonds und verantwortet das Management der Fonds.
Fondsvermögen anlegen:
Die Fondsgesellschaft verwaltet das Fondsvermögen. Verwahrt wird es bei der Verwahrstelle (früher „Depotbank“). Die Fondsmanager kaufen und verkaufen Vermögensgegenstände, in die die Fonds investieren dürfen. Sofern sie beispielsweise einzelne Aktien als weniger aussichtsreich betrachten, verkaufen sie diese und kaufen andere, von denen sie eine positive Entwicklung erwarten. Dabei sind sie gesetzlich zu einer breiten Streuung des Fondsvermögens verpflichtet.
Anlegerrechte vertreten:
Für die im Fonds enthaltenen Vermögensgegenstände vertreten die Fondsmanager die damit verbundenen Rechte der Anleger. Beispielsweise nehmen die Fondsmanager die Stimmrechte aus den Aktien im Interesse der Fondsanleger wahr.
Neben der Fondsgesellschaft übernimmt auch die Verwahrstelle wichtige Funktionen.
Das Vermögen der Anleger wird nicht bei der Fondsgesellschaft, sondern bei der Verwahrstelle verwahrt. So ist sichergestellt, dass das Vermögen der Sparer getrennt bleibt von dem Kapital der Fondsgesellschaft. Würde eine Fondsgesellschaft Insolvenz anmelden, wäre das Geld der Sparer davon nicht betroffen.
Die Verwahrstelle wacht darüber, dass die gesetzlichen Anlagegrenzen eingehalten werden. Um eine breite Streuung sicherzustellen, dürfen in keinem Fall mehr als 10 Prozent des Fondsvermögens in Wertpapiere eines Unternehmens investiert werden.
Die Verwahrstelle sorgt dafür, dass sämtliche Zahlungen von Anlegern geleistet werden. Sie überwacht die Ermittlung des Anteilwerts sowie die rechtmäßige Verwendung der Erträge.