Investmentfonds - Grundlagen


Das Prinzip des Investmentfonds gibt es schon seit 1774 – und bewährt hat es sich bis heute. Denn in Investmentfonds bündeln viele verschiedene Sparer ihr Geld und investieren so schon mit kleinen Beträgen in unterschiedliche Branchen, Regionen,

Immobilien und Kapitalmärkte. Dabei erhalten sie kostengünstige Konditionen, die sonst nur Großanlegern zugutekommen. Investmentfonds stehen für die Chancengleichheit aller Sparer an allen Anlagemärkten und sind damit ein wichtiger Pfeiler unserersozialen Marktwirtschaft.

 

In Deutschland gibt es Investmentfonds seit über 60 Jahren. Die heimischen Fondsgesellschaften sind inzwischen neben Banken und Versicherungen eine eigenständige Säule des Finanzdienstleistungssektors. Rund 2 Billionen Euro verwalten Fondsgesellschaften direkt und indirekt für rund 50 Millionen Menschen in Deutschland.

 

Derzeit betreuen die Fondsgesellschaften in Deutschland über 700 Milliarden Euro als Treuhänder ihrer Anleger in Publikumsfonds. Für institutionelle Anleger, wie Versicherungsgesellschaften, Banken und Pensionskassen, verwaltet die deutsche

Investmentwirtschaft über 1 Billion Euro in sogenannten Spezialfonds und etwa 300 Milliarden Euro außerhalb von Investmentfonds.



Offene Investmentfonds


Bei offenen Investmentfonds ist die Anzahl der Fondsanteile nicht begrenzt. Die Fondsgesellschaft gibt laufend neue Anteile aus. Sie veröffentlicht Ausgabe- und Rücknahmepreise der Fondsanteile in der Regel täglich und ist grundsätzlich verpflichtet, die Anteile täglich zurückzunehmen. Sie informiert regelmäßig über alle wichtigen Details des Fonds.


Geschlossene Fonds


Geschlossene Fonds sind von vornherein auf ein festgelegtes Investitionsvolumen gerichtet. Die Anzahl der Fondsanteile ist begrenzt. Geschlossene Fonds können zum Beispiel in Immobilien, Flugzeuge oder Infrastruktur anlegen. Sobald alle Anteile verkauft sind, gibt die Fondsgesellschaft keine weiteren mehr aus. Der Fonds wird „geschlossen“. Anleger haben während der Laufzeit grundsätzlich keinen Anspruch auf Rücknahme der Fondsanteile durch den Emittenten.